Rechtsprechung
BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 9 § 34 Abs. 1
Entschädigungszusatzleistung - Sachbezüge - datenbank.nwb.de
Keine unschädliche Entschädigungszusatzleistung bei "Versorgungs-Paket"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Abfindung - Umfassende Versorgung keine soziale Zusatzleistung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Änderung von Steuerbescheiden bei Bekanntwerden von zu einer höheren Steuer führenden Tatsachen oder Beweismitteln; Zweifel des Finanzamts bei eindeutigen Steuererklärungen; Besteuerung des Einkommens mit einem ermäßigten Steuersatz bei Enthaltensein außerordentlicher ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.07.2002 - 14 K 2661/99
- BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Der Umfang der beiderseitigen Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).Allein die Erklärung einer "Entschädigung" löst noch nicht die Verpflichtung des FA aus, die diesen Zahlungen zugrunde liegenden Vereinbarungen anzufordern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).
- BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00
Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Dementsprechend gehören zu einer Entschädigung für entgehende Einnahmen sämtliche Leistungen, zu denen sich der (frühere) Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag verpflichtet hat, soweit sie nicht Erfüllung des bisherigen Arbeitsvertrages sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449).Damit liegen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vor (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, m.w.N.).
- BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
b) Eine Ausnahme von dem Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der Entschädigung hat der Senat in solchen Fällen zugelassen, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180). - BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
Inhalt der Steuererklärung; Mitwirkungspflicht des Stpfl.; …
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen in Bezug auf den verwirklichten Sachverhalt aufdrängen, ist das FA verpflichtet, diesen nachzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19). - BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03
Ergänzende Zusatzleistung - Bündelung von Sachbezügen
Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Die Menge und der Umfang der einzelnen Sachbezüge in ihrer Gesamtheit überschreiten in einem solchen Fall den Bereich der ergänzenden Zusatzleistung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 23/03, BFH/NV 2004, 1227).
- BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05
Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung …
Selbst wenn die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung schwierig sein kann, verstärkt sich die Ermittlungspflicht im Allgemeinen nur bei Unklarheiten und Zweifeln, die sich aus der Erklärung ergeben (…vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 23. Februar 2005 XI R 3/04, BFH/NV 2005, 1269, alle m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834).Allein die Erklärung einer "Entschädigung" löst nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt in BFH/NV 2005, 1269, m.w.N.) jedenfalls nicht die Verpflichtung der Finanzbehörden aus, die diesen Zahlungen zugrunde liegenden Vereinbarungen anzufordern.